Um von verschiedenen Kunden hinterlegte Wertpapiere der gleichen Gattung zusammen aufzubewahren, wurde die Möglichkeit der Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank (in Deutschland der Deutsche Kassenverein AG) geschaffen. Mit der Einlieferung verliert der Hinterleger das bisherige individuelle Eigentum, sondern erwirbt dafür ein wirtschaftlich in vollem Umfang gleichwertiges Miteigentum nach entsprechenden Bruchteilen am Sammelbestand einer Gattung. Bei Investmentfondsanteilen ist die Girosammelverwahrung die Regelverwahrung.