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Garantiefonds
Geldmarktfonds
Geldmarktnahe Fonds
Gemischte Fonds
Geschlossene Immobilienfonds
Geschlossener Fonds
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Gesundheitswesenfonds
Goodwill-Fonds
Garantiefonds
 
Sinn der seit Mitte der 80er Jahre bestehenden Garantiefonds war es ursprünglich, dem Anleger eine Kapital-zurück-Garantie mit der Aussicht auf eine gewisse Wertentwicklung unter Voraussetzung einer langen Kapitalbindung seitens des Anlegers zu bieten.

Mittlerweile jedoch gibt es schon wesentlich mehr Garantiearten:

• Garantie mit Mindestrücknahmepreis:
Garantie eines bestimmten Rücknahmepreises zu einem festen Termin.
• Garantie mit Mindestrendite:
Garantie eines festen Rücknahmepreises zum festgelegten Termin. Rückgabe der Anteile ist jedoch nicht erforderlich. Im Falle des Nichteintretens der Vorhersage zahlt der Garantiegeber an den Fonds.
• Geld-zurück-Garantie:
Garantie, am Ende der Laufzeit einen Rücknahmepreis in Höhe des Erstausgabepreises zu zahlen.
• Ausschüttungsgarantie:
Garantie eines festen Kupons.
• Garantierte Beteiligung an der Wertsteigerung eines Index:
Hier kommt zu der o.g. Mindestrücknahmegarantie die Beteiligung an der prozentualen Kurssteigerung des Index seit Auflage des Fonds.
Die Garantien werden i.d.R. nach Erreichen des bestimmten Termins bzw. nach Ablauf der bestimmten Frist neu formuliert, so dass sich der Garantiegeber den aktuellen Bedingung am Markt anpassen kann.