Bei der Ausschüttungspolitik unterscheidet man zwischen
• ausschüttenden Fonds Hierbei können nach dem Ermessen der Fondsverwalter alle Erträge des Fonds (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne, Erlöse aus Bezugsrechtsverkäufen) ausgeschüttet werden.
• kumulativen Fonds Hierbei steht der Gedanke der Substanzerhaltung im Vordergrund. Ausgeschüttet werden nur Zins- und Dividendenerträge, der übrige Gewinn wird reinvestiert.
• thesaurierenden Fonds Alle Erträge werden wiederangelegt, um somit einen optimalen Rentabilitätseffekt zu erzielen. In Deutschland haben thesaurierende Fonds meist eine Vertragsklausel, wonach in anlageungünstigen Zeiten die anfallenden Erträge ganz oder teilweise ausgeschüttet werden dürfen.