Die Anlagepolitik dient der Realisierung der Anlageziele. Zum Instrumentarium gehören z.B. die Auswahl der Wertpapiere, die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte und die Steuerung der Barreserve. Die Anlagepolitik deutscher Fonds muß sich im Rahmen gesetzlicher und vertragsmäßiger Vorschriften bewegen.